Leistungen

Das Leistungsangebot von Schafzuchtverband NRW und Schafzüchtervereinigung NRW

Die nordrhein-westfälischen Schafhalterinnen und Schafhalter sowie die Schafzüchterinnen und Schafzüchter haben sich in zwei verschiedenen Vereinen zusammengeschlossen und zwar im Schafzuchtverband Nordrhein-Westfalen e.V. (Verband) und in der Schafzüchtervereinigung Nordrhein-Westfalen e.V. (Vereinigung). Jeder Verein hat die Rechtsform des eingetragenen Vereins mit Sitz in Lippstadt-Eickelborn. Die beiden Vereine sind mit unterschiedlichen Aufgaben betraut:

Eine Liste der Direktvermarkter von Schäferei-Produkten, aufgeteilt nach NRW-Kreisen können Sie bei der Geschäftsstelle anfordern.

Rahmenvertrag Haftpflichtversicherung

Über den Rahmenvertrag mit der R+V-Versicherung können Mitglieder des Schafzuchtverbandes NRW entweder eine Tierhalterhaftpflichtversicherung oder eine landwirtschaftliche Betriebshaftpflichtversicherung abschließen. Die Deckungssummen für Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden sind bei beiden Formen gleich. Beide Formen der Haftpflichtversicherung stehen grundsätzlich nur Mitgliedern des Schafzuchtverbandes NRW offen, wobei Mindestbedingung für den Abschluss der landwirtschaftlichen Betriebshaftpflichtversicherung zusätzlich die Mitgliedschaft in der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft ist.

Die Haftpflichtversicherung über den Rahmenvertrag ist besonders auf Schafhalter und Schäfereien abgestimmt und sehr kostengünstig. Lassen Sie sich ein Angebot machen und melden Sie sich bei Wolfgang Berger von der R+V, Wolfgang.BergerJun@ruv.de

Tierhalterhaftpflichtversicherung

Bei dieser Form werden nur die Risiken versichert, die von den Tieren ausgehen. Versichert werden können über den Rahmenvertrag Schafe, Ziegen, Pferde und Hunde. Dementsprechend ist die Höhe des Beitrags, der für die Versicherung zu bezahlen ist, von der Zahl der gehaltenen Tiere der jeweiligen Tierart abhängig. Im Gegensatz zur landwirtschaftlichen Betriebshaftpflichtversicherung ist es bei dieser Form der Versicherung nicht von Bedeutung, ob sich bei einem Schaden, der auf Schafe bzw. Ziegen zurückzuführen ist, die Tiere auf einer vom Betrieb bewirtschafteten Fläche (Eigentumsfläche oder Pachtfläche) oder auf dem Weg dorthin aufgehalten haben. Daher können Schafhalter, die mit ihren Schafen auch betriebsfremde Flächen nutzen und diese Form der Versicherung abgeschlossen haben, sich in dieser Hinsicht beruhigt zurücklehnen. Flurschäden sind auch bei Wanderschafhaltungen bei einer geringen Selbstbeteiligung ohne zusätzlichen Beitrag mitversichert.

Landwirtschaftliche Betriebshaftpflichtversicherung

Der Versicherungsschutz ist bei dieser Form der Versicherung sehr viel umfassender, allerdings beschränkt sich der Schutz auf Risiken, die vom landwirtschaftlichen Betrieb ausgehen. Die Höhe des Beitrages richtet sich bei dieser Form der Versicherung in erster Linie nach der Betriebsgröße (eigene und gepachtete Flächen).

Zwar sind alle landwirtschaftlichen Nutztiere mit versichert, d.h. auch Pferde, die nur zu betrieblichen Zwecken gehalten werden (Nutzung des Aufwuchses), aber nur solange sich die Tiere auf den Betriebsflächen aufhalten oder sich auf dem Weg dorthin befinden. Dies ist vor allem von Schäfern zu beachten, die Fremdflächen oder z.B. Wegeränder hüten.

Als Besonderheit ist hervorzuheben, dass die landwirtschaftliche Betriebshaftpflichtversicherung ohne zusätzlichen Beitrag eine Tierhalterhaftpflichtversicherung für bis zu 3 Hunde (Kampfhunde sind nicht versichert) beinhaltet. Wer mehr als 3 Hunde hält, kann diese zusätzlich versichern. Außerdem kann die Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Tierhalterhaftpflichtversicherung für Pferde, die auch zum Reiten genutzt werden sollen, kombiniert werden. Das Risiko, das von Schafen und Ziegen beim Hüten fremder Flächen ausgeht, kann über eine gesonderte kostengünstige Hütehaftpflichtversicherung abgesichert werden.

Mit einer landwirtschaftlichen Betriebshaftpflichtversicherung sichert sich der Schafhalter anders als bei der Tierhalterhaftpflichtversicherung zusätzlich ohne zusätzliche Beitragsberechnung u.a. gegen folgende Haftungsrisiken ab:

  • Haus- und Grundstückshaftpflicht aus Vermietung an Betriebsfremde
  • Bauherrenhaftpflicht
  • Bis 3 selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 20 km/h im eigenen Betrieb
  • Baumfällarbeiten (nicht zur Lohnarbeit)
  • Selbstvermarktung eigener landwirtschaftlicher Erzeugnisse
  • Teilnahme an Ausstellungen, Märkten und Messen
  • Besitz u. Verwendung von Kutschen etc. für private/sportive Zwecke
  • Betrieb von stationären Kraftquellen
  • Be- und Entladeschäden an Land- und Wasserfahrzeugen, Containern
  • Leitungsschäden
  • Gewahrsamsschäden (Schäden an geliehenen Geräten)
  • Obhuts- und Tätigkeitsschäden an Pensionstieren
  • Bearbeitungsschäden
  • Privathaftpflicht des Versicherungsnehmers, des Altsitzers, Mitbesitzers (auch bei Wohnsitz außerhalb der Betriebsgrundstücke) und volljähriger Kinder auf dem Hof
  • Umweltschadensbasisversicherung

Zum Teil sind dabei Selbstbeteiligungen und abweichend von den grundsätzlichen Deckungssummen Obergrenzen für die Ersatzleistung durch die Versicherung zu beachten. Nähere Informationen dazu und zur Höhe der Versicherungsbeiträge erhalten Sie auf Anfrage.

Schafzuchtverband Nordrhein-Westfalen e. V.
Schafzüchtervereinigung Nordrhein-Westfalen e.V.

Vereinssitz:
Im Wöholz 1
59556 Lippstadt-Eickelborn

Geschäftsstelle:
Telefon: 02945 – 989 450
Fax: 02945 – 989 433
info@schafe-schuetzen.de

Download Beitrittserklärung:

Sie sind noch kein Mitglied im Schafzuchtverband NRW? Dann laden Sie sich die Beitrittserklärung herunter und schicken Sie diesen an die Geschäftsstelle. 

Beitragsfoto:
Coburger Fuchsschaf und Lamm (© Christiane und Thomas Rempen)